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....... Basisinformationen zum Domainrecht.
Was ist eigentlich
eine Domain?
.
"Eine Adresse
unter der meine Site im Internet auf- und abrufbar ist" -
werden Sie vielleicht jetzt antworten.
Das ist zumindest so
nicht falsch!
"OK" -
könnte man jetzt sagen, wenn bei einer Domain wie
www.adresse.de das ADRESSE für die genaue Zuordnung steht - wie
z. B. Bahnhofstrasse 9 - dann könnte das DE - COM - NET oder
ORG dafür stehen, dass es ja viele Bahnhofstrassen gibt und
irgendwie unterschieden werden muss.
So oder so ähnlich
war es wohl gedacht, als die Pioniere des Internets Ihre - nicht
zu merkenden Zahlenkolonnen - gegen leicht zu merkende
Domainnamen tauschten. Das klappte anfangs ganz gut. Dann entdeckte der Kommerz das Internet. Und mit dem Kommerz kamen die
Juristen.
Domains waren etwas
völlig Neues. Niemand wusste welcher Status gelten sollte. Das
ist bis heute so geblieben. Und weil das so ist, wird das Pferd
halt von hinten aufgezäumt.
Gesetzliche Regelungen
würden zwar nicht unbedingt für mehr Gerechtigkeit sorgen,
jedoch zumindest für so etwas wie Rechtssicherheit. Die
Gesetzgebung hält sich bedeckt und überlässt die Regelung den
Gerichten.
Der Volksmund wusste
schon immer, dass "viele Köche den Brei verderben",
und so ist es nicht auch nicht verwunderlich, dass die bisherige
Rechtsprechung zum Domainrecht eher chaotisch als
richtungsweisend ist.
.Domainrecht
>Todsichere Tips zum Recht der Domain
unter der Lupe.
So finden sich denn
auch in vielen Online- und sonstigen Publikationen vielfach
"todsichere" Tipps, wie Sie Konflikte beim
Registrieren und Gebrauch von Domains garantiert vermeiden
können.
- Keine Tippfehlerdomains (Caco
Cola)
- Keine Markennamen
- Keine Namen von Prominenten
- Keine Städtenamen
- etc etc etc
Richtig ist, dass diese Tipps
nicht falsch sind. Falsch ist aber auch, dass die Tipps so richtig
sind.
Befolgen Sie die Tipps
konsequent, bleibt Ihnen nicht mehr viel Auswahl. Und auch wenn
Sie alle Tipps befolgen, bleibt Ihnen immer noch ein
juristisches Restrisiko, denn wenn sich einer findet, der mit
Ihnen streiten will, haben Sie ein Verfahren am Hals, ob Sie
wollen oder nicht.
Tätsächlich gibt es
nur einen "todsicheren" Tipp: Lassen Sie vom
Internet die Finger weg!
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Auch beim Domainrecht gilt der lange
InstanzenwegWie immer, wenn der
Gesetzgeber die Auslegung der Gesetzgebung den Gerichten
überlässt oder wie im Streit um Domains dazu gar nichts sagt,
braucht es sehr viel Zeit bis irgendwann zumindest ansatzweise
und in Teilbereichen so etwas wie relative Rechtssicherheit
herrscht.
Dazu ist es notwendig,
dass gestritten wird. Und dazu ist es notwendig, dass diese
Streitigkeiten gerichtlich entschieden werden. Das beginnt dann
in den unteren Instanzen und führt allzu oft dazu, dass z. B. in
Hamburg erlaubt ist, was in München von den Gerichten als
unzulässig erachtet wird.
So finden sich in der
bisherigen Rechtsprechung zum Domainrecht zu fast jeder Thematik
widersprüchliche Entscheidungen.
"Der Rechtsweg ist
einzuhalten!" Also landen von den erstinstanzlichen
Verfahren irgendwann weitere bei der nächsten Instanz. Und
einige wenige dann beim Bundesgerichtshof.
Der sorgt dann mit
seinen Entscheidungen wenigstens in Teilbereichen
(Mitwohnzentrale - Shell etc) für so etwas wie
Rechtssicherheit.
Diese resultiert jedoch
weniger daraus, dass die Aussage der Entscheidung so glasklar
ist, dass für Zweifel kein Spielraum bleibt.
So betraf die
Entscheidung zu Mitwohnzentrale die Abteilung "Generische
Begriffe", also Begriffe aus der Umgangssprache wie halt
Mitwohnzentrale oder Auto, Haus, Blume, Laufen, Gehen etc.
Viele - nun
verunsicherte - Streithammel die bis zur BGH Entscheidung noch
beabsichtigten wegen eines generischen oder ähnlichen Begriffs
einen Streit zu beginnen, lassen das jetzt lieber, wegen des
erhöhten Risikos, dass ein angerufenes Gericht sich an die
Entscheidung des BGH anlehnen könnte.
So haben BGH
Entscheidungen - weil auch diese im Einzelfall ergehen - nur
selten bindende Wirkung, der Diziplinierungseffekt ist jedoch
gegeben.

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