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Oft gestellte Fragen zum
Domainrecht.
Was kann ich tun, wenn
meine Wunschdomain (Name?) nicht mehr frei ist?
Werden bei Registrierung der Domain rechtliche Aspekte geprüft?
Wie kann ich feststellen, ob eine Domain gegen Markenrecht,
Namensrecht etc verstösst?
Kann ich auf Unterlassung (Abmahnung) in Anspruch genommen
werden, wenn ich auf jemanden verlinke, der gegen Markenrecht -
Namensrecht - Wettbewerbsrecht verstösst?
Was ist der Unterschied zwischen einer privaten und gewerblichen
Homepage?
.......
Was kann ich tun, wenn
meine Wunschdomain (Name?) nicht mehr frei ist?1.) Dass Ihre Wunschdomain unter allen Topleveldomains
(COM - NET - ORG - TV - AT etc) belegt ist, ist kaum
anzunehmen. Schauen Sie unter > www.speednames.com
< nach. Wenn Sie dort Ihren Namen oder die Domain
eingeben, wird Ihnen für die wichtigsten Toplevels angezeigt
was frei oder belegt ist.
> Was Sie ohne
allzu grosses Risiko registrieren können, sollte Ihnen nach dem
Studium dieser Site zumindest halbwegs bekannt sein. Viel ist es
leider nicht! <
2.) Haben Sie
irgendwelche Rechte an Ihrem Wunschbegriff?
Markenrecht - privates
Namensrecht - Firmennamensrecht - Urheberrecht - Werkschutztitel
etc ?
Dann könnten Sie
überlegen, den Betreiber der Domain anzuschreiben. Oder durch
einen Rechtsanwalt anschreiben zu lassen. Fordern Sie die
Herausgabe der Domain.
>
Ergebnis A -
Die Domain wird
herausgeben. Damit ist dann die Sache erledigt.
>
Ergebnis B -
Keine Reaktion oder
Ablehnung. Dann müssten Sie abmahnen oder sofort klagen.
>
Ergebnis C -
Der Domaininhaber
mahnt Sie ab, derartige Verlangen zu unterlassen oder klagt
direkt (negative Feststellung) darauf, dass Sie keinen Anspruch
auf Unterlassung haben. Verliert er jedoch diesen Prozess, ist
es so, als hätten Sie geklagt und gewonnen.
Wollen Sie Ergebnis C
vermeiden, unterlassen Sie es zu fordern. Fragen Sie an, ob der
Domaininhaber bereit wäre, die Domain herauszugeben, wenn Sie
eine solche Herausgabe fordern würden.
3.) Schauen Sie
sich zunächst an, was unter der Domain angeboten wird. Das
ist wichtig, wenn Sie möglicherweise kaufen wollen. Fragen Sie
an oder machen Sie einen Preis. Lassen Sie sich nicht von
Riesensummen verschrecken, die oft für Domains gefordert
werden. Diese sind meist völlig unrealistisch.
Bedenken Sie aber
auch, dass niemand eine Domain für 100 Euro abgibt, für die
jahrelang Providergebühren gezahlt wurde.
Werden bei Registrierung der Domain rechtliche Aspekte
geprüft?Nein!
Weder Ihr Provider noch die Deutsche NIC (Denic)
überprüfen, ob eine beantragte Domain rechtlich korrekt oder
problematisch ist.
Das ist auch nur
schwer möglich. Die Prüfung müsste (um halbwegs
sicherzugehen!) von einem erfahrenen Juristen - unter
Berücksichtigung aller Faktoren - für jede Domain einzel
vorgenommen werden. Die Registrierung einer Domain würde für
die Mehrzahl der Interessierten nicht mehr bezahlbar sein.
Auch wenn eine solche
- wie übrigens jede - Überprüfung ergeben würde, dass eine
Registrierung der Domain unproblematisch ist, wäre das kein
Schutz vor unsinnigen Klagen.
Beispiel für eine
unsinnige Klage:
Der allgegenwärtige
Günther Jauch klagte gegen einen Provider, weil der den Namen
G. Jauch in leicht veränderter Schreibweise als Domain
registriert hatte. Jauch war der Ansicht, sein Name müsse vor
Registrierung durch Dritte geschützt sein. Dafür sollte der
Provider sorgen. Jauch fiel (zu Recht) mit seinem Ansinnen auf
die Nase. Eine positive Entscheidung für Jauch hätte
weitreichende Folgen für alle Provider gehabt. Die Klage hatte
(gottseidank) nie Aussicht auf Erfolg. Jauch konnte dies wohl
nicht wissen. Sein Anwalt schon!
Es ist nie ganz klar,
ob nicht doch irgendjemand berechtigt ist, den Namen oder
Begriff der Domain in identischer oder ähnlicher Schreibweise
zu nutzen. Eine generelle Sperrung würde vielleicht jemanden
benachteiligen, der sich sein Recht dann einklagen müsste.
Wie kann ich feststellen, ob eine Domain gegen Markenrecht,
Namensrecht etc verstösst?Ob eine Domain gegen
Markenrecht verstösst, lässt sich sicher nur feststellen, wenn
sich für die Waren und Dienstleistungen die Sie unter der
Domain anbieten wollen in der entsprechenden Warenklasse des
Deutschen Patent- und Markenamtes der gleichnamige Begriff
findet.
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Recherchen können Sie beim Markenamt direkt > www.dpma.de
< oder bei verschiedenen Industrie- und Handelskammern
durchführen. Rufen Sie bei Ihrer ortsansässigen IHK an. Dort
hilft man Ihnen weiter. |
Ansonsten können Sie
das Risiko mit Markenrecht - Namensrecht - Urheberrecht -
Werkschutztitelschutz etc zu kollidieren nur minimieren.
Nutzen Sie zur
Recherche zur Verfügung stehende Mittel:
Schauen Sie ins
Telefonbuch, rufen Sie die Auskunft an und geben Sie den Begriff
als Suchwort bei den wichtigsten Suchmaschinen ein.
Finden Sie nichts, ist
die Wahrscheinlichkeit mit irgendjemandem zu kollidieren sehr
gering.
Finden Sie etwas,
konsultieren Sie einen Anwalt und lassen Sie diesen das
Gefundene überprüfen.
Kann ich auf Unterlassung (Abmahnung) in Anspruch genommen
werden, wenn ich auf jemanden verlinke, der gegen Markenrecht -
Namensrecht - Wettbewerbsrecht verstösst?JA!
- Leider! - "Jedem Webmaster seinen leibeigenen
Anwalt" - so könnte die Alternative aussehen, wenn die
"unsinnige" Rechtsprechung zum "Mitstörer"
sich weiter verfestigt.
Paradebeispiel:
Explorer + Webspace!
Etwas Ähnliches
findet sich bei Zeitungsredaktionen, die für Ihre
Anzeigenseiten verantwortlich sind.
Das Nichtwissen nicht
vor Strafe schützt, mag für das Strafrecht richtig sein. In
Bereichen des täglichen Lebens - auch des kaufmännischen und
gewerblichen - macht das oft jedoch wenig bis keinen Sinn.
So etwas kann nur
Juristen einfallen, die sich so überhaupt nicht vorstellen können, dass
es tatsächlich Menschen gibt, die ohne juristische Ausbildung durchs Leben
gehen.
Übrigens: Ein
Mitstörer ist - nach juristischer Meinung - jemand, der die
Geschäftsinteressen eines anderen fördert. Und sei es auch nur
durch einen Link auf dessen Seite. Und verhält sich dieser
unkorrekt, wird auch der Förderer mitverantwortlich gemacht.
Nur - wenn schon viele
Juristen überfordert sind, wie soll ein juristischer Laie
abschätzen können, was ein anderer tut, der sich
möglicherweise seines Tuns ebensowenig bewusst ist?
Was ist der Unterschied zwischen einer privaten und gewerblichen
Homepage?Leicht zu beantworten,
weil nachvollziehbar:
Eine gewerbliche Site
ist jede Site, durch deren Einsatz im Internet Umsatz und Gewinn
gemacht werden soll, Umsatz gefördert oder in Kauf genommen
wird.
Schwieriger wird die
Beurteilung schon, wenn z. B. ein Architekt eine Site mit
berühmten, bekannten oder schönen Bauwerken ins Netz stellt
und der Beruf des Sitebetreibers in der Site erkennbar wird.
Aber auch Sparen kann
- nach Meinung einiger Juristen - gewerblich sein. Eingespartes
ist schliesslich Geld, dass Sie nicht hätten, würden Sie nicht
sparen. Das jedenfalls mussten Seitenbetreiber erfahren, die bei
Puretec - Strato etc verbilligte Pakete mit Bannerwerbung
geordert hatten.
Nicht das diese
Betroffenen jetzt ein Gewerbe anmelden und fortan
Einkommenssteuer zahlen mussten, was aber die logische Folgerung
dieser Entscheidungen wäre, nein - jetzt unterlagen diese
Seitenbetreiber dem Markenrecht und Wettbewerbsrecht. Mit oft
verheerenden Folgen.
Und auch das Setzen
eines Links auf eine gewerbliche Site macht aus der privaten
Homepage eines Schülers eine gewerbliche Präsentation. Siehe
dazu: Förderung der Geschäftinteressen Dritter - Mitstörer!
Der Freiherr lässt grüssen!
Und auch Michael
Schumacher, Pilot bei Ferarri und millionenschwerer Abmahner,
liess es sich nicht nehmen auf den Betreiber der Site
> michas-formel1-seite < loszugehen.
Aber - Michael heissen
viele. Und nicht jeder Michael, der über die Formel 1
berichtet, muss hinten auch Schumacher heissen.
Eine neue Variante hat mittlerweile bei der
Beurteilung obiger Frage Einzug in die rechtliche Beurteilung
gefunden: GESCHÄFTSMÄSSIG!
Was ist jetzt nun der Unterschied zwischen
gewerbsmässig und geschäftsmässig?
Trend: Alles was auf Dauer angelegt ist!
Top - was manchen Juristen so
einfällt.
So richtig logisch ist es
zwar nicht. Aber es klingt
toll. Das müssen Sie schon zugeben!
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